Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an dritte übermittelt, wenn die Patientin einwillgt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
-Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
-Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGBV über eine externe Abrechnungsstelle.
-Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit seperat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14 UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach §630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf §199 Abs.2BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerrufsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art.18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art.21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art.77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landerdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Landerbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0,Telefax: 0211/38424-999, Email:poststelle@ldi.nrw.de, Website: http://www.ldi.nrw.de
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Janina Biere mit der Leistungsempfängerin.
Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Wird ein Termin aufgrund unvorhergesehener Ereignisse von der Hebamme abgesagt, kann die Leistungsempfängerin keine Ersatzansrpüche geltend machen.
Haftung
Die Hebamme haftet für die Behandlungsvertrag aufgeführten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist von 21 Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Erreichbarkeit und Urlaubsvertretung
Die Hebamme bietet keine 24 Stunden Rufbereitschaft an.
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8- 14 Uhr
Nimmt die Hebamme einen Anruf nicht sofort entgegen, hinterlassen Sie den Grund Ihres Anrufs auf der Mailbox oder senden ihn als kurze Nachricht. Damit kann die Hebamme die zeitliche Notwendigkeit des Rückrufs abschätzen und meldet sich dann sobald wie möglich telefonisch zurück.
Die Kontaktaufnahme kann per Telefon, E-Mail und /oder SMS erfolgen.
Um eine zeitnahe Betreuung nach der Geburt zu gewährleisten, muss sich die Leistungsempfängerin innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt die Hebamme über diese informieren.
Für ambulante Geburten gilt ein gesonderter Behandlungsvertrag nach vorheriger Absprache. Ebenso müssen frühe Entlassungen vor 48 Stunden nach der Geburt vorher mit der Hebamme abgesprochen werden.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und/oder in dringenden Fällen wenden Sie sich zeitnah an einen Gynäkologen, Kinderarzt, das Krankenhaus oder den kassenärztlichen Notdienst ( Tel. 116117) oder wähle den Notruf 112.
Vertretung
Die Leistungsempfängerin ist für die Suche einer Vertretungshebamme im Bedarfsfall selbst verantwortlich, diese wird nicht durch die Hebamme gestellt.
Schweigepflicht
Die Hebamme ist an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, die Leistungsempfängerin bestimmt etwas anderes. Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn die Hebamme aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z.B. eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.
Tüketici, ağırlıklı olarak ticari veya bağımsız mesleki faaliyetlerine atfedilemeyecek amaçlarla hukuki bir işlem gerçekleştiren herhangi bir gerçek kişidir. Ebe/ebelik pratiği katılımcıya şunu belirtmektedir: Bu sözleşmeyi 14 gün içerisinde sebep göstermeksizin fesih hakkına sahipsiniz. İptal süresi sözleşmenin imzalandığı günden itibaren 14 gündür. Cayma hakkınızı kullanmak için, bu sözleşmeden çekilme kararınızı ebeye açık bir beyanla (örneğin posta veya e-posta yoluyla gönderilen bir mektup) bildirmelisiniz. İptal süresinin karşılanması için, iptal hakkınızı kullandığınıza ilişkin bildirimi, iptal süresi dolmadan göndermeniz yeterlidir.
İptalin sonuçları
Ebe/ebelik muayenehanesi, katılımcıdan aldığı tüm ödemeleri derhal, ancak en geç iptal bildiriminin alındığı günden itibaren 14 gün içinde geri ödemek zorundadır. Katılımcı, hizmetin iptal döneminde başlamasını talep etmişse, o ana kadar kullanılan hizmetin oranına karşılık gelen uygun bir tutarı ebelik muayenehanesine ödemek zorundadır.